Die Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing ermöglicht Beschäftigten, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Leasingrate für ein
Dienstfahrrad umzuwandeln – und dadurch steuerliche Vorteile zu nutzen. Der von intex und der IG Metall verhandelte Rahmentarif-
vertrag schafft dafür klare und einheitliche Regeln, die viele Unternehmen bereits erfolgreich in der Praxis anwenden. Er gibt einen verlässlichen Rahmen vor und lässt den Betrieben zugleich ausreichend Spielraum, passende Angebote im eigenen Unternehmen zu gestalten.
Die Nutzung des Tarifvertrags ist freiwillig: Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, ihn anzuwenden. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung. So verbindet der Tarifrahmen wirtschaftliche Vernunft mit umweltfreundlicher Mobilität – und ermöglicht eine faire, praktikable Umsetzung im Betrieb.
Andreas David
Schatzmeister
intex: Warum war es der Arbeitgeberseite wichtig, einen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für Fahrradleasing abzuschließen?
Andreas David: Für uns war entscheidend, ein Angebot zu schaffen, das im Alltag wirklich ankommt – und zwar ohne komplizierte Sonderwege. Fahrradleasing über Entgeltumwandlung ist für viele Beschäftigte attraktiv, weil es eine moderne Mobilitätslösung ermöglicht und individuelle Bedürfnisse aufgreift: Der Weg zur Arbeit, Familienlogistik oder Freizeit – das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine zentrale Rolle. Gleichzeitig war uns wichtig, dass die Lösung tariflich sauber geregelt ist. Das gibt Orientierung und Rechtssicherheit – sowohl für Beschäftigte als auch für Unternehmen.
intex: Was macht den Tarifvertrag aus Ihrer Sicht „gut handhabbar“ – also gut umsetzbar für Betriebe und verständlich für Beschäftigte?
Andreas David: „Gut handhabbar“ heißt für mich: Der Tarifvertrag ist so gestaltet, dass er in der Realität funktioniert. Eine gute tarifliche Regelung muss nicht nur auf dem Papier stimmen, sondern sie muss im Personalbüro, in der Lohnabrechnung und im Gespräch mit Beschäftigten nachvollziehbar sein. Genau darauf haben wir in den Verhandlungen geachtet.
Wichtig ist: Der Tarifvertrag bietet einen klaren, einheitlichen Rahmen für die Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing. Damit entstehen keine individuellen Insellösungen, die sich von Betrieb zu Betrieb stark unterscheiden oder ständig neu verhandelt werden müssen. Für Beschäftigte ist transparent, wie das Modell grundsätzlich funktioniert und welche Voraussetzungen gelten. Für Betriebe ist entscheidend, dass die Umsetzung planbar bleibt und sich in bestehende Prozesse integrieren lässt – etwa über standardisierte Abläufe mit Leasinganbietern. Kurz gesagt: Die Regelung ist verständlich, kalkulierbar und praxistauglich – und genau deshalb gut handelbar.
intex: Was sagt dieser Abschluss über die Zusammenarbeit der Tarifparteien in den Textilen Dienstleistungen aus – gerade bei neuen Themen wie Benefits und Mobilität?
Andreas David: Der Abschluss zeigt, dass die Tarifparteien in den Textilen Dienstleistungen handlungsfähig sind – auch bei Themen, die über klassische Entgeltfragen hinausgehen. Benefits und Mobilität sind für viele Beschäftigte heute ganz konkrete Alltagsthemen. Wenn wir als Tarifparteien dafür Lösungen finden, ist das ein Signal: Wir nehmen Veränderungen ernst und gestalten sie gemeinsam, statt sie dem Zufall oder sehr unterschiedlichen Einzellösungen in den Betrieben zu überlassen.
Am Ende zeigt der Abschluss: Sozialpartnerschaft in unserer Branche bedeutet nicht nur, Konflikte auszutragen, sondern auch gemeinsam Lösungen zu entwickeln, die tragfähig sind – für Beschäftigte, für Unternehmen und für den Standort.
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