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Fahrradleasing per Entgeltumwandlung: klar geregelt, einfach umsetzbar

Die Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing ermöglicht Beschäftigten, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine Leasingrate für ein
Dienstfahrrad umzuwandeln – und dadurch steuerliche Vorteile zu nutzen. Der von intex und der IG Metall verhandelte Rahmentarif-
vertrag schafft dafür klare und einheitliche Regeln, die viele Unternehmen bereits erfolgreich in der Praxis anwenden. Er gibt einen verlässlichen Rahmen vor und lässt den Betrieben zugleich ausreichend Spielraum, passende Angebote im eigenen Unternehmen zu gestalten.

Die Nutzung des Tarifvertrags ist freiwillig: Arbeitgeber können sich dafür entscheiden, ihn anzuwenden. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung. So verbindet der Tarifrahmen wirtschaftliche Vernunft mit umweltfreundlicher Mobilität – und ermöglicht eine faire, praktikable Umsetzung im Betrieb.