Das Sozialversicherungsrecht regelt die Absicherung von Beschäftigten in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Für Arbeitgeber bedeutet das: Bereits bei der Einstellung und Vertragsgestaltung sowie bei der Entgeltabrechnung müssen sozialversicherungsrechtliche Vorgaben sicher umgesetzt werden. Fehler können sich schnell auswirken, etwa durch Nachforderungen, Säumniszuschläge, Korrekturen in der Lohnabrechnung oder Beanstandungen in Prüfungen. Gleichzeitig sorgt eine korrekte Anwendung der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften für Rechtssicherheit.
Der Verband unterstützt Arbeitgeber bei sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Er hält Antworten bereit zu laufenden Gesetzgebungsverfahren und informiert über Änderungen, die die Entgeltabrechnung beeinflussen können. Ziel ist es, Unternehmen frühzeitig handlungsfähig zu machen.
Darüber hinaus steht der Verband in engem Kontakt zur Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse und bringt über seine Mitgliedschaft beim Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie seine Erfahrungen in den wesentlichen Gremien ein.
https://www.bgetem.de/
Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie steht in engem Kontakt zur Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse und bringt seine Erfahrungen für die Unternehmen der Textil- und Modebranche in den wesentlichen Gremien ein. https://www.bgetem.de/
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